Anforderungsprofil Berufsbeistandspersonen

Die Aufgabe der Beistandspersonen besteht in erster Linie in der persönlichen Betreuung und Begleitung oder Vertretung der ihnen anvertrauten Personen in den von der KESB festgehaltenen Aufgabenbereichen. Beistandspersonen sind generell zu sorgfältigem Handeln aufgerufen und unterliegen der Schweigepflicht. Basis der Zusammenarbeit zwischen der Beistands- und der verbeiständeten Person bilden der persönliche Kontakt und das Vertrauensverhältnis, welches es von der Beistandsperson behutsam aufzubauen gilt. Um allfällige Konflikte und Krisen bewältigen zu können, bedarf diese Beziehung der besonderen Pflege. Parallel dazu sind – wo nicht dem gesetzlichen Auftrag zuwiderlaufend oder gegen die ethischen Regeln verstossend – die Selbstbestimmungsrechte der Klienten zu respektieren, ihre persönlichen und vertretungsfeindlichen Rechte zu beachten und ihre Grundrechte zu schützen.

Anforderungsprofil an Berufsbeistandspersonen (Deutsch)

Profil d’exigences pour curateurs professionnels (Französisch)

Profilo dei requisiti dei curatori professionali (Italienisch)

Der Vorstand des SVBB-ASCP dankt seinem Mitglied Marcel Borer herzlich für das Verfassen des vorliegenden Anforderungsprofils. Marcel Borer ist Sozialarbeiter und seit vielen Jahren als Berufsbeistand und Supervisor tätig. Nebenamtlich ist er Sekretär des Verbands der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Region Basel (VBBRB).