Offene Weiterbildung am 5. September 2025
Mitgliederversammlung und offene Weiterbildung am 5. September 2025 ab 13:30 (Mitgliederversammlung) bzw. ab 14:30 Uhr (Offene Weiterbildung) mit Apéro im Rathaussaal Liestal
Mitgliederversammlung und offene Weiterbildung am 5. September 2025 ab 13:30 (Mitgliederversammlung) bzw. ab 14:30 Uhr (Offene Weiterbildung) mit Apéro im Rathaussaal Liestal
Wir freuen uns sehr, das bevorstehende 10-Jahres-Jubiläum des Verbands der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (VBBRB) ankündigen zu dürfen! Es ist eine Zeit des Rückblicks und des Feierns für zehn Jahre engagierter Arbeit. Der festliche Anlass wird am Freitagnachmittag, 13. September 2024, 14:30 in Liestal BL im VSP Machwerk stattfinden.
Die Umfrage bei den KESB aus dem Jahre 2019 ergab, dass es bei privaten Beiständen bei 1,4% der Personen mit einer laufenden Massnahme, bei professionellen Beiständen bei 0,5% zu Haftungsfällen gekommen ist (Dreijahresdurchschnitt aus den Jahren 2016-2018). Regressnahmen auf die Beistandsperson im Rahmen von Strafverfahren sind keine bekannt.
Immer mehr Menschen sind darauf angewiesen, dass jemand anderes die Verantwortung für ihr Leben übernimmt. Deshalb sind die Schaffhauser Berufsbeistände überlastet. Nun soll die Fallbelastung bei einer 100%-Anstellung auf 60 Dossiers reduziert werden.
Ende März 2023 haben die ersten Bereufsbeiständinnen ihr Zertifikat erhalten. Künftig soll der Lehrgang, der bis zum eidgenössischen und vom Bund anerkannten Fachtitel auf Tertiärstufe weitergeführt werden kann, mindestens einmal pro Jahr angeboten werden. Ausbildungsort ist die Onken Academy in Uster (ZH).
Die Beiständinnen und Beistände beim Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) bearbeiten um 100 Fälle pro Vollzeitstelle, obwohl die zuständige nationale Fachkonferenz KOKES im Erwachsenenschutz eine Obergrenze von 60 Klient:innen empfehlen. Nun fordert der EVP-Grossrat Christoph Hochuli zusammen mit weiteren Parlamentarier:innen in einem politischen Vorstoss mehr Ressourcen, denn die Beiständinnen und Beistände sind gemäss dem im Juni 2022 erschienenen Bericht der grossrätlichen Geschäftsprüfungskommission deutlich überlastet.
Im Fokus stehen geschiedene und getrennte Eltern, die anhaltende Konflikte bezüglich Sorgerechts- und Umgangsvereinbarungen haben.
Um in Basel-Stadt die Fallbelastung auf das Niveau der Vorgaben von SVBB und KOKES zu senken, müsste beim Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) der aktuelle Personalbestand um sage und schreibe ganze fünfzig Prozent erhöht werden! Doch die deutlich zu hohe Fallbelastung scheint den zuständigen Departementsvorsteher und Regierungsrat weiterhin nicht zu kümmern. Der Preis für diese Ignoranz aber ist beträchtlich, denn die hohe Belastung von Beistandspersonen hat nicht nur negagtive Auswirkung auf die Arbeit mit den verbeiständeten Menschen, sondern geht auch unmittelbare zulasten der Gesundheit der Berufsbeistandspersonen. Krankheitsbedingte Abwesenheiten und ein sich ständig weiter drehendes Personalkarussell sind die daraus resultierenden unproduktiven und kostenintensiven Folgen.
Ist ein Begleitbeistand oder eine Erziehungsbeiständin mit Rat und Tat bloss ein halber Beistand beziehungsweise eine halbe Beiständin? Über dies und die Frage, ob es eine ausschliessliche Begleitung und Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz braucht und ob das überhaupt geht, darüber haben die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände an der Wiler-Tagung im Mai 2022 angeregt debattiert.
Erwachsenenbildung Schweiz: Das Frauenseminar Bodensee von Julia Onken bietet mit «Psychosoziale Berufsbeiständin» ein neues Kursangebot mit einer Zertifizierung durch die Schweizerische Gesellschaft für Beratung (SGfB) an. Der erste und Ausbildungsgang startet am 28. März 2022. Damit bietet das Frauenseminar Bodensee eine solide Ausbildung an, die optimal und professionell auf die herausfordernden Aufgaben als Berufsbeiständin vorbereitet.
Kokes-Präsidentin Kathrin Schweizer: Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände können nur dann erfolgreich unterstützen, wenn sie sich genügend Zeit für die Betroffenen nehmen können. Bei 100 Fällen kann dies nicht gelingen. Darum sagen wir: Ein Berufsbeistand soll maximal 70 Erwachsene oder maximal 60 Kinder betreuen.
Die Rechnungsstellung ist sowohl für Beistände wie auch für die KESB und deren Revisorat eine herausfordernde Angelegenheit, oft mit Unsicherheit und erheblichem Zeitaufwand verbunden. Der Verband der Berufsbeistandspersonen der Region Basel (VBBRB) setzt sich deshalb für eine Standardisierung der Rechnungsstellung ein, welche die Arbeit auf beiden Seiten vereinfacht und Unsicherheiten vermeidet.
AvenirSocial, Berufsverband Soziale Schweiz, steht der angestrebten Zertifizierung der Berufsbezeichnung «Berufsbeistandsperson ASCP-ASCP» deutlich ablehnend gegenüber. Er hält im Rahmen der Vernehmlassung u.a. fest: Aus unserer Sicht findet weder eine Professionalisierung bzw. eine Stärkung des Berufsstandes statt, noch lässt sich eine Qualitätssteigerung erreichen. Im Gegenteil: Durch das vorliegende Konzept wird einer Deprofessionalisierung und einer Verschlechterung der Qualität Vorschub geleistet. Es hinterlässt zumindest Fragen, inwiefern mit der Idee ökonomische Fragestellungen im Vordergrund stehen.
Der Regionalverband Basel der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (VBBRB) stellt sich seit langem gegen die Bestrebungen des schweizerischen Dachverbandes SVBB-ASCP, eine – notabene wiederholend kostenintensive – Zertifizierung «Berufsbeiständin/Berufsbeistand SVBB-ASCP» einzuführen. Der VBBRB sieht keinerlei Nutzen darin, dass der Dachverband, der zum weitaus grössten Teil über öffentliche Gelder finanziert wird, zusätzliche Hürden für die Arbeit von Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen aufbaut und unter dem Vorwand angeblicher Qualitätssicherung happige Jahresgebühren kassiert, dies wohlgemerkt ohne jeden erkennbaren Nutzen und Mehrwert.
PKBS senkt technischen Zinssatz und Umwandlungssatz auf den 1. Januar 2022 innerhalb weniger Jahre zum dritten Mal. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent gesenkt. Die Aktivversicherten, die jünger als 58 Jahre alt sind, werden sich bei gleichem Alterssparkapital zusätzlich mit einer rund 1 Prozent geringeren Altersrente abfinden müssen.
Wegen Personalausfällen geriet die Berufsbeistandschaft der Stadt Frauenfeld als Teil der Sozialen Dienste im Departement für Gesellschaft und Soziales in eine «massive Drucksituation». Ein Einzelfall? Keineswegs, meint der VBBRB!
Das Kantonsgericht Baselland weist in seinem Entscheid vom 20.02.2019 die Reduktion der Entschädigung des Beistandes einzig mit der Begründung der unsorgfältigen Amtsführung und den geltend gemachten Mängeln des Schlussberichtes und der Schlussrechnung zurück, da die im konkreten Zusammenhang von der KESB für die Reduktion vorgebrachten Argumente keine gesetzlichen Gründe im Sinne von § 18 Abs. 4 GebV darstellen.
Die schweizerische Sozialversicherung wird 2021 um neue Leistungen wie beispielsweise den Vaterschaftsurlaub erweitert. Hinzu kommt eine Ausweitung der AHV-Betreuungsgutschriften, eine Erhöhung der Renten der 1. Säule und der EL sowie eine Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge und anderes mehr. Das Wichtigste hier beim VBBRB im Überblick.
Am 1. Januar 2021 tritt die vierte grosse Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes in Kraft. Was bedeutet das für die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände und was gilt es neu zu beachten? Ein Überblick zum Ausdrucken auf A4.
In der Coronakrise offenbaren sich krasse Mängel im schweizerischen System der sozialen Sicherheit. Zeit für eine allgemeine Existenzsicherung: Ergänzungsleistungen für alle, die es nötig haben, findet Véréna Keller, emeritierte Professorin für soziale Arbeit.
Die Nachführung der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wird von der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektor*innen (SODK) gutgeheissen. Die SODK empfiehlt den Kantonen deren Anwendung per 1. Januar 2021.
Bloss zu sagen, was man gut fand und was nicht, ist oft unterkomplex. Aber Feedback ist keine objektive Beurteilung, es ist eine subjektive Einschätzung. Kritik sollte deshalb immer mit der Frage enden: «Das ist meine Perspektive – wie siehst du es?»
Armut ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Oft kommen beim Gedanken an Armut Bilder von Obdachlosigkeit oder Menschen in der Sozialhilfe auf. Während erstere Form im Kanton Basel-Landschaft nur wenig sichtbar ist, ist das Thema der Existenzsicherung mehr und mehr Gegenstand politischer Debatten. Es ist ein sensibler Bereich, der emotional diskutiert wird. Nach Ansicht des Regierungsrates soll die Armutsstrategie eine Kompassfunktion einnehmen und aufzeigen, wo Bedarf besteht und mit welchen konkreten Massnahmen Verbesserungen erzielt werden können.
Die Kesb polarisiert. Was sind ihre Aufgaben? Mit welchen Vorurteilen ist die Behörde konfrontiert? Der neue Ratgeber des Beobachters klärt auf und informiert über die Rechte und Pflichten gegenüber der Behörde.
Die emeritierte Basler Professorin Annelies Münch hat sich ein ganzes Berufsleben lang für die Kinder eingesetzt. Nun kritisiert sie in einem Interview die Kesb, diese würde unprofessionell arbeiten. Es fehlten Situationsanalysen, die methodische Bearbeitung der Fälle sei ungenügend. Die Kesb operiere letztlich unkontrolliert.
Die emeritierte Professorin Annelies Münch stellt der Kesb des Kantons Solothurn ein vernichtendes Zeugnis aus. Es fehlen Diagnosen, es wird nicht mit Zielen gearbeitet. Auffallend ist zudem die Absenz einer qualifizierten Aufsicht.
Darf die Vermieterin dem Mieter kündigen, wenn dessen Tochter an seiner Stelle in der Wohnung lebt? Nein, hat das Bundesgericht befunden.
Ignaz Heim, Präsident der schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB), zeigt sich öffentlich noch immer überzeugt, dass es sich bei seiner Freistellung als Leiter des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (KESD) im Bezirk Bremgarten im Herbst 2018 um einen «ein Putsch von Sozialarbeitern» gehandle hat. Trotzdem will er nach vorne schauen und sich weiter für den Kindes- und Erwachsenenschutz einsetzen.
Betroffene, die vom Beistand die Durchsetzung der Besuchsrechtsregelung erwarten oder verlangen und dessen Eignung an seiner Vollstreckungskapazität messen, liegen falsch.
Bei der rechtlichen Betreuung soll das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist, so will es der Gesetzgeber. Doch gemäss einem Report von Frontal 21 am 26.11.2019 häufen sich die Fälle, in denen in Deutschland die gesetzlichen Vertreter nicht oder nur unzureichend im Sinne der Betroffenen handeln und sogar unbemerkt straffällig werden. Schuld daran ist offenbar auch eine lückenhafte Kontrolle der Betreuer durch die Gerichte. Ist in der Schweiz eine ähnliche Entwicklung zu befürchten?
Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen müssen sich aktiv und selbstbewusst um ihre eigene Gesundheit am Arbeitsplatz kümmern, denn der emotionale und zeitliche Druck nimmt ihnen niemand ab. Sie müssen die eigenen Bedürfnisse und Grenzen kennen, die Frühwarnsymtome erst nehmen und sich Grenzen eingestehen. Das alles bedeutet, auch NEIN sagen zu können und unbequem zu sein. Ansonsten ist der Weg von der berufsbedingten Selbgefährdung hin völligen Selbstausbeutung mit Burnout sehr kurz.
Diana Wider, Generalsekretärin der Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (Kokes) wundert sich über die Berufsbeistände und deren Fehler. In der Sonntagszeitung vom 17. November 2019 lässt sie sich wie folgt zitieren: «Private Beistände haben viele Vorteile, bergen aber immer ein gewisses Risiko» Wobei sich Wider auch über die Fehlerquote bei den Profis wundert. So sagt sie im selben Interview: «Bei professionellen Beiständen sollte es grundsätzlich keine solchen Haftungsfälle geben». Wissenschaftlich nachvollziehbare Zahlen legt sie dazu aber nicht vor.
Besonders heikel wird es, wenn Stress dauerhaft anhält. Die Folgen sind unter anderem Schlaflosigkeit, Depressionen, Burnout und im Alter ein erhöhtes Risiko von Demenz. Die Hirnforschung an der Universität Basel befasst sich eingehend auch mit den Stressauswirkungen.
An einem Jahresgespräch wird Feedback gegeben. Feedback sagt aber vor allem etwas über den Feedback-Geber aus, nicht über den Feedback-Nehmer. Der Empfänger bekommt daher vor allem zu verstehen, wie er sich am besten anpasst, was er tun muss, um dem Chef zu gefallen. Die Feedbäckerei ist eine riesige Konformitätsmaschine. Das Resultat sind menschliche Anpassungsruinen.
Der vom Regionalverband Basel (VBBRB) lancierte Umfrage zeichnet im Ergebnis ein klares Bild
Appellationsgericht pfeift Kesb Basel-Stadt zurück. Behörde wollte Neunjährige in Heim platzieren.
Die Verantwortung gegenüber den verbeiständeten Menschen ist nach Gesetz für alle Beistände dieselben. Sie sind – so der Referendar André Equey anlässlich der Verhandlung am Verwaltungsgericht Basel-Stadt vom 27. März 2019 – abschliessend für ihr Handeln verantwortlich. Trotzdem weist das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt unter dem Vorsitz von Stephan Wullschleger am Ende die Klage eines Berufsbeistandes Sozialarbeiter aus dem Jahr 2013 auf lohnmässige Gleichbehandlung analog zum Berufsbeistand Jurist ab und erkennt in der unterschiedlichen Entlöhnung keinen Verstoss gegen das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit».
Der Schutz von Kleinkindern vor Misshandlung und Missbrauch soll verbessert werden. Eine entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist auf den 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Damit gelten neue Regeln für Gefährdungsmeldungen.
Betroffene beklagen sich über Berufsbeistände: Schlecht erreichbar, überlastet, keine Zeit. Rund die Hälfte aller Beistände sollten in Zukunft Privatpersonen sein, empfehlen die beiden Professoren von der Universität Freiburg, Alexandra Jungo und Dominik Schöbi.
Berufsbeistände kommen bei manchen Betroffenen schlecht weg, wie eine neue Auswertung im Auftrag der unabhängigen Kesb-Anlaufstelle zeigt. Auch viele Berufsbeistände sind mit den hohen Fallzahlen unzufrieden, die zu Überlastung führten.
Der Regionalverband der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Region Basel (VBBRB) stratet seine fünfte Umfrage zur Arbeitssituation von Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände gestartet. Die Ergebnisse werden anonymisiert ausgewertet und können in Echtzeit auf der Webseite verfolgt werden.
Patrick Fassbind forderte 2012 dazu auf, die Rahmenbedingungen der Arbeit von Sozialarbeitenden und Berufsbeiständen zu verbessern und ihnen für die beruflich herausfordernde Tätigkeit ausreichend Zeit und Ressourcen einzuräumen. Weiter – so Fassbind in seiner Masterarbeit 2012 – seien ihnen Arbeitshindernisse aus dem Weg zu räumen, geeignete Förderung und Unterstützung anzubieten und Rückendeckung zu leisten.
Rezension zur Broschüre Juris – eine Geschichte über Kinderrechte und Kindeswohl, geschrieben vom KESB-Leiter Patrick Fassbind und dessen Frau Monika Spring Fassbind. Das Ehepaar schreibt über Kinderrechte und Kindeswohl: «Im Streitfall muss die Kindesschutzbehörde entscheiden, was für das Kind die bestmögliche Lösung ist.»
Stephan Auerbach vom Internationalen Sozialdienst – Schweiz: Die Zufriedenheit von Kindern, Müttern und Vätern mit in Mediationsverfahren erarbeiteten Lösungen ist im Vergleich zu den in Gerichtsverfahren festgelegten Lösungen deutlich höher, und die gefundenen Lösungen sind nachhaltiger.
Von Berufsbeistandspersonen wird gefordert, abzuklären, zu beraten, zu ermöglichen, zu regeln und Ansprüche zu sichern. Atmen Sie tief durch! Denn als Berufsbeistandsperson können Sie zu Ihrer Entlastung nach Gesetz alles ausser dem persönlichen Kontakt zur verbeiständeten Personen an Dritte delegieren, sofern die Ressourcen dafür zur Verfügung stehen. Letztlich aber bleiben Sie auch für deren Handeln verantwortlich. Und kalkulieren Sie in Ihrer Arbeit also mit ein, dass Sie – um den verbeiständeten Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen – auch täglich gegen zunehmende administrative Hürden und Restriktionen kämpfen müssen.
Die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK) lud am 21. November 2018 unter der Leitung von Patrick Fassbind zu einer Qualitätswerkstatt an der HFS in Muttenz ein. Axel Jochum, Psychiater am Zentrum für Suchtmedizin Basel, legte eingangs dar, weshalb Kinder aus suchtbelasteten Familien – je nach ihrer persönlichen Konstitution mehr oder weniger – in ihrer Entwicklung benachteiligt sind und später vielfach selbst Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Das Urteil der Baselbieter Staatsanwaltschaft vom 21. November 2018 hält fest, dass alle Beistandspersonen im strafrechtlichen Sinne als Beamte gelten und damit dem strengen Amtsgeheimnis unterstehen. Der VBBRB fordert daher die Schweizerische Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB) auf, unverzüglich einen «Leitfaden für Berufsbeistandspersonen im Umgang mit dem Amtsgeheimniss in der interdisziplinären Zusammenarbeit» zu entwickeln und so für die Berufsgruppe mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Ignaz Heim, u.a. Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB-ASCP), ist seit dem 31. Oktober nicht mehr Geschäftsführer im Bezirk Bremgarten. Der Grund für den Abgang ist unklar.
Für Berufsbeistandspersonen beim Kanton Basel-Stadt haben sich die Werte in den Rubriken Sozialer Zusammenhalt und Arbeitsvolumen verschlechtert. Für Baselland zeigt sich in den letzten beiden Jahre eine generelle Verschlechterung der Arbeitssituation auf allen Ebenen. An der Weiterbildung: «Supervision – was du siehst, bist du» kommen die Teilnehmenden kamen zum Schluss, dass das Argument «man habe bei hoher Fallbelastung zu wenig Zeit für die Supervision» nicht stehen gelassen werden darf und dass Intervision keinen ausreichenden Ersatz für Supervision darstellt.
Ein Berufsbeistand hatte 2014 im Kanton Basel-Stadt dagegen geklagt, die lohnklassenwirksame Ungleichbehandlung von Berufsbeistandspersonen in gleicher Funktion verstosse in eklatanter Art und Weise gegen das Gebot der Gleichstellung und Gleichbehandlung bzw. gegen das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit».
Wer in der Verwaltung arbeitet, hat in der Regel auch Kundenkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und wird von Anfang an mit diversen Anfragen konfrontiert. Häufig besteht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unsicherheit darüber, was für Auskünfte erteilt werden dürfen.
Trennt sich ein Paar, nachdem der Mann seiner Partnerin Gewalt angetan hat, behält der Täter das Recht, das gemeinsame Kind zu sehen – mit traumatischen Folgen für die Opfer. Eine Fallgeschichte.
Mehrere Kantone wollen den Grundbedarf bei der Sozialhilfe kürzen. Schweizweit geraten die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe unter immer stärkeren Druck. Es droht ein Wettlauf nach unten.
Julia Onken wird am 5. Mai in Basel um 9 Uhr das Thema «Supervision – was du siehst, bist du» mit einem zündenden Impulsreferat eröffnen. Danach werden bis 13 Uhr verschiedene Modelle für die Supervision vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Wer Julia Onken bei der Arbeit erleben möchte, kann ab 14 Uhr an einer Gruppensupervision teilnehmen (max. 6 Personen).
Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrags hat – zumindest was die Betreuung und Beratung durch den Angestelltenverband BAV angelangt – in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Punkte zu beachten sind.
In den Kantonen Baselland und Basel-Stadt gibt der Wert für «Sozialen Rückhalt» zu denken, der von einem anfänglich guten Wert von 3,7 in den letzten vier Jahren auf einen alarmierenden Wert von 2,6 gesunken ist.
Der Regionalverband Basel (VBBRB) steht der vom SVBB-ASCP geplanten Öffnung für Nicht-Berufsbeistandspersonen und Unternehmen kritisch gegenüber und lanciert eine Umfrage.
Zum Auftrag von Berufsbeistandspersonen gehört öfters die Regelung von begleitetem Besuchsrecht. Doch die Begleitung von Kindern in strittigen Fällen erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl gegenüber allen beteiligten Personen, denn sie stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Eltern und Kindern dar.
Die Frage, ob eine Kindesschutzmassnahme auf den Aufenthaltsort zu übertragen sei, fällt in den Zuständigkeitsbereich der abgebenden und übernehmenden KESB und ist deshalb nicht vom Sozialdienst, welcher die Massnahme nach der Übertragung führen müsste, zu entscheiden.
Die KESB-Gegner wollen den Kindes- und Erwachsenenschutz abschaffen. Das ist schwer erträglich, wenn man jeden Tag mit Erwachsenen und Familien mit Kindern in absolut desolaten Verhältnissen zu tun hat, sagt Patrick Fassbind,Leiter der KESB Basel-Stadt.
In letzter Zeit gehäuft haben sich Anfragen betreffend der im Baselstädtischen Personalgesetz enthaltenen Bestimmung, wonach Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewährungsfrist auferlegt werden kann.
Die Stadt Winterthur liess überprüfen, wo Sozialarbeitende die freien Zeitressourcen bei einer Reduktion der Falllast einsetzen und wie sich dies auf den Beratungserfolg auswirkt. Sowohl die Ablösequote als auch die Fallkosten konnten gegenüber der Kontrollgruppe positiv beeinflusst werden, so dass die höheren Personalkosten bei einer Falllastbeschränkung auf 75 Fälle pro Vollzeitstelle mehr als aufgewogen werden Was für die Arbeit bei der Sozialhilfe gilt dürfte gleichermassen auf die Arbeit von Berufsbeistandspersonen zutreffen.
Die Schluss-Evaluation vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zum Assistenzbeitrag zeigt: Fast keine Menschen mit Behinderungen können dank des Assistenzbeitrags die Institution verlassen, der administrative Aufwand ist zu gross und die zeitliche Belastung der Angehörigen bleibt hoch.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mehr Zeit pro Betreuungsfall die Betreuungsqualität steigert. Angelegenheiten der Betreuten können sorgfältiger recherchiert und geregelt werden; es besteht eher die Chance, herauszufinden, was tatsächlich den Wünschen der Betreuten entspricht und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen; Weiterbildung und Selbstreflexion der Betreuer oder kollegiale Fallbesprechungen ist grosszügiger bemessen. Doch wie die Zahlen des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zeigen, sind dafür die Fallobergrenzen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) deutlich zu hoch.
Die KOKES-Statistik 2016 umfasst die Daten aus allen 26 Kantonen resp. von allen 146 KESB. Per Ende 2016 bestehen für insgesamt 132 372 Personen Schutzmassnahmen (42 767 Kinder und 89 605 Erwachsene). Ziel der KOKES-Statistik ist, schweizweite Kennzahlen zu installieren, die aktuelle Entwicklungen abbilden und interkantonale Vergleiche ermöglichen und damit Impulse für qualitative Leistungsbeobachtung und -entwicklung setzen.
Die Stadt Zürich will sich den zahlreichen Herausforderungen im Kindes- und Erwachsenenschutz stellen mit der Absicht, sich künftig als «Leuchtturm» zu positionieren (ZKE 2|2017). Eine noch zu entwickelnde Fachstrategie soll aufzeigen, wie sich die Arbeit von Kesb-Mitarbeitenden und Beistandspersonen künftig entwickeln und das professionelle Handeln sichergestellt werden soll. Doch was bedeutet das konkret für die Berufsbeistandspersonen?
Nur knapp mehr als die Hälfte aller Berufsbeistandspersonen (56%) nehmen Supervision in Anspruch. Damit vernachlässigen sie ihre professionelle Verpflichtung zur selbstkritischen Reflexion ihrer Handlungen angesichts von schutz- und hilfebedürftigen Klienten in einem Abhängigkeitsverhältnis bzw. gesetzlichen Pflichtkontext.
Nicht zuletzt aufgrund der kürzlich stattgefundenen Volksabstimmung zur Altersvorsorge haben sich verschiedene Mitglieder mit der Thematik befasst. Dabei immer wieder von Interesse ist die Frage nach den Möglichkeiten und Modalitäten einer vorzeitigen Pensionierung, d.h. vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters.
Es gibt zu denken, wie in das Geschehen involvierte Fachpersonen auch heute noch daran festhalten, dass sie kein Fehlverhalten trifft, sie die Folgen für die Betroffenen bagatellisieren und an privater Klüngelei festhalten.
Katharina Krohn blickt auf ein erfülltes Leben zurück. Was vor ihr liegt möchte sie jedoch nicht mehr erleben. Eine schmerzhafte Auseinandersetzung mit ihren Töchtern beginnt. Dabei will sie doch nur eins: selbst über ihr Leben bestimmen!
Die Berufsbeistandspersonen sind in der Mandatsführung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen weitgehend unabhängig. Sie erbringen ihre Leistungen unmittelbar beziehungsweise persönlich und handeln im Spannungsfeld von Ansprüchen der Klienten, der Gesellschaft und den ethischen Richtlinien eigenverantwortlich (Doppel-/Tripelmandat).
Durch die Zunahme Kesb-Fälle steigt der Druck auf die Berufsbeistandspersonen. Das zeigt die noch unveröffentlichte Umfrage der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeistände (SVBB), die an der Fachtagung am 13. Septemper 2017 in Thun der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Rund 50 Prozent erlebten schon mehrmals übermässige Müdigkeit oder Erschöpfung. Jeder fünfte Berufsbeistand erkrankte an einem Burn-out. 40 Prozent machen sich Gedanken darüber, den Job zu wechseln.
Das Kindeswohl – also das was Kindern gut tut und das was sie selbst wollen – stellt in der internationalen Rechtsordnung gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention einen Gesichtspunkt dar, der bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen mit Vorrang zu berücksichtigen ist. Was aber ist das eigentlich, das Wohl des Kindes? Wie ist es zu fassen, vielleicht sogar zu definieren?
Die Kennziffern der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) geben eine Orientierung, den Arbeits- und Beratungsaufwand von Berufsbeistandspersonen in Korrelation zu den Fall- bzw. Dossierzahlen zu setzen. Auch der schweizerische Dachverband der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB-ASCP) hat Obergrenzen für die Anzahl von Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten festgehalten.
Zum Thema Fürsorgerische Unterbringungen (FU) äussern sich im Fall Schaffhausen u.a. der KESB-Experte Christoph Häfeli und die Generalsekretärin der KOKES, Diana Wider.
Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, den Unterhalt und Besuchszeiten. Was ist das Beste für das Kind?
Die Faktenbox informiert Entscheidungsträger über die besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen bezüglich Nutzen und Risiken von künstlicher Flüssigkeitszufuhr gegen Flüssigkeitsmangel bei fortgeschrittener Demenz.
Die Faktenbox informiert Entscheidungsträger über die besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen bezüglich Nutzen und Risiken von Antibiotika gegen Lungenentzündung bei fortgeschrittener Demenz.
Eine Alleinzuteilung auf Antrag der Eltern gefährdet das Kindeswohl als solche nicht mund ist mit dem neuen Recht, das als Grundsatz die gemeinsame elterliche Sorge vorsieht, nicht per se unvereinbar.
Der Bedarf im sozialen Bereich nimmt stetig zu. Es ist folglich im Interesse aller, dass unverzüglich Massnahmen ergriffen werden, um diesem Mangel an qualifizierten Fachkräften entgegenzuwirken.
Der Aufsatz der Autoren Mitrovic, Jud und Rosch ist in der wissenschaftlichen Herleitung eher langatmig formuliert. Und ob die Auswertung der Antworten von 175 KESB-Mitarbeitenden (Rücklaufquote 40%) statistischen Ansprüchen genügt, lassen selbst die Autoren offen. Trotzdem sind die im Kapitel III vorgestellten Ergebnisse von gesellschaftlicher Brisanz.
Partizipatives Entscheiden ist nicht einfach – auch dann, wenn Sie einen grossen Informationsvorsprung haben oder unterschiedliche Rollen wahrnehmen.
Der folgende Beitrag zeigt die Diskussionsbeiträge vom Leiter der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Basel-Stadt in der Fernsehsendung Arena/Reporter in einer Zusammenfassung.
Zum Thema Kesb diskutieren im Anschluss an den Film CVP-Nationalrätin Viola Amherd, Buchautorin Julia Onken, SVP-Nationalrat Pirmin Schwander und Patrick Fassbind, Leiter Kesb Basel-Stadt.
Ohne weitergehende Ermächtigung des Arbeitnehmers darf sich der Vertrauensarzt gegenüber dem Arbeitgeber nur zum Bestehen, zur
Dauer und zum Grad einer Arbeitsunfähigkeit äussern, sowie zur Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt.
Wird ein Kind von der Sozialhilfe unterstützt, und fehlt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, so liegt es kraft gesetzlicher Subrogation an der Sozialbehörde, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen und durchzusetzen.
Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe.
Fragen, warum sozialpädagogische Abklärungen in einer Familie durchgeführt werden oder wie es überhaupt dazu kommt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kenntnisse über innerfamiliäre Probleme hat, beschäftigen die Öffentlichkeit und werden je nach Kontext sehr kontrovers diskutiert.
Ziel des seit mehreren Jahren andauernden Projekts «Systempflege» ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen. Basis für die neue Einreihung bildet der Stellenbeschrieb der jeweiligen Funktion. Dies hat Auswirkungen auf die Löhne der beim Kanton angestellten Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände.
Sind sich mehrere mittels Patientenverfügung eingesetzte Vertretungspersonen nicht einig bezüglich der erforderlichen medizinischen Massnahmen, und werden dadurch die Interessen der betroffenen Person gefährdet, ordnet die KESB gestützt auf Art.373 Abs.2 i.V.m. Art.368 ZGB das Erforderliche an.
Einfache Budgetvorlage zur Berechnung von Lebensunterhalt und Taschengeld.
Der Projektionszinssatz wird angewandt, um die voraussichtliche Höhe des Sparkapitals im Zeitpunkt der in der Zukunft liegenden Pensionierung zu ermitteln.
Das frischgeborene Baby seiner Stiftung heisst Kescha. Es ist eine unabhängige Anlaufstelle für all jene, die sich von der Kesb schlecht behandelt fühlen – jemanden suchen, der sie berät und für sie vermittelt.
Für private Berufsbeistandschaftsorganisationen mit Professionellen Berufsbeiständen stellt sich die Frage der geschäftlichen Vereinbarung mit der KESB. Der VBBRB stellt deshalb Interessierten als Hilfestellung einen Mustervertrag zur Verfügung.
Das neue Unterhaltsrecht beseitigt die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter beziehungsweise geschiedener und von Kindern unverheirateter Eltern.
Das kantonale Personalrecht sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters vor, welches bis zum 31. Dezember 2015 63 und nach dem 1. Januar 2016 65 Jahre beträgt.
Inwieweit besteht bei älteren Mitarbeitenden eine erhöhte Fürsorgepflicht? Welche Voraussetzungen müssen bei einer Kündigung älterer Arbeitnehmer erfüllt sein?
Wer bestimmt, was für andere gut ist? Diese Frage stellt sich verschärft für Institutionen, die sich Schutzbedürftiger annehmen, wie Altersheime oder die Psychiatrie. Ihre praktische Ethik muss sich häufig im gestressten Alltag entwickeln.
Seit 1. Oktober 2016 wird neben dem Betrug auch der unrechtmässige Sozialhilfebezug als neue Straftat ins Bundesrecht aufgenommen (Art. 148a StGB). Für Ausländerinnen und Ausländer bedeutet das, dass bereits bei einer Verurteilung wegen unrechtmässigem Bezug in leichten Fällen
die Ausweisung geprüft wird.
Im Gegensatz zu Pensionierungen, welche eine langfristige Planung und Organisation der Mandatsübergänge zulassen, muss bei Kündigung der Stelle als Berufsbeistand seitens der KESB in der Regel eine Entbindung von der Rechnungs- und Berichtsablage verfügt werden (Art. 425 Abs. 1 ZGB).
Die Anti-Kesb-Initiative, die SVP-Nationalrat Pirmin Schwander und seine Mitstreiterinnen vorbereiten, soll die Befugnisse der Behörde beschneiden, die es erst seit 2012 gibt.
Die Sozialwissenschaftlerin Bettina Wyer kritisiert das neue Arbeitsparadigma in der Sozialhilfe, und sie fordert mehr Engagement von der Linken: «Die Skandalisierung der Sozialhilfe, besonders von rechter Seite, ist nicht zuletzt deshalb problematisch, weil dabei grosszügig Fakten ignoriert werden.»
Wer heute Sozialhilfe bezieht, verpflichtet sich, Gegenleistungen zu erbringen – sprich: zu arbeiten. Eine alleinerziehende Mutter erzählt von ihrem Leben zwischen Sozialhilfe, Teillohnstelle und Kinderbetreuung.
Der Jurist Kurt Affolter war massgeblich beteiligt an der gesetzlichen Grundlage der umstrittenen Kinderschutzbehörden. Es seien Fehler passiert, sagt er, aber die heftige Kritik sei oftmals verzerrt.
Im Falle der Ergreifung von personalrechtlichen Massnahmen haben die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, an die Personalrekurskommission zu gelangen und den Entscheid überprüfen zu lassen.
Der Regierungsrat hat Bettina Bannwart zur neuen Spruchkammervorsitzenden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gewählt. Sie übernimmt diese Funktion am 1. Januar 2017 als Nachfolgerin von Anita Schmid.
Es gibt immer wieder Unsicherheit darüber, wie mit Beschwerden zu verfahren ist, die nicht direkt an die KESB-Spruchkammer gerichtet, sondern an die Anstellungsbehörde bzw. den Arbeitgeber der Berufsbeistände adressiert sind.
Die Mitgliederversammlung des SVBB-ASCP hat heute einer Budgetrückstellung zugestimmt, um Daniel Rosch damit zu beauftragen, einen Leitfaden für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände zu entwickeln.
Der Vorstand des Regionalverbands Basel trifft sich regelmässig zum Erfahrungsaustausch und um gemeinsam Fragen aus der täglichen Arbeit von Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen zu erörtern. Darüber hinaus werden die Mitglieder des VBBRB regelmässig mit einem Newsletter über berufsspezifische Themen und Veranstaltungen informiert.
Forscher vergleichen Liebeskummer mit einer Drogensucht oder einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Körper reagiert mit innerer Unruhe, Depressionen, einem gestörten Immunsystem oder gar mit Herzbeschwerden auf den Verlust. Vom «broken heart Syndrom» ist dann die Rede.
Die IV kennt verschiedene Modelle. Bei Personen, die vor der Invalidität Vollzeit arbeiteten, kommt der Einkommensvergleich zur Anwendung. Dies ist bei rund 88 Prozent aller IV-Renten der Fall.
Die Bürgergemeinde der Stadt Basel verwaltet zahlreiche Stiftungen und Fonds. Diese verfolgen vorweigend wohltätige Zwecke, die in unterschiedlichen Formen der Stadt Basel, den Basler Bürgerinnen und Bürgern, den Einwohnerinnen und Einwohner oder Baslerischen Institutionen zu gute kommen. Eine Gesamtübersicht findet sich unter www.buergergemeindebasel.ch/de/stiftungen/
Über den Tod spricht man nicht gern. Aber was geschieht in den letzten Tagen, Stunden, Momenten von Geist und Körper?
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat Sarah Thönen zur neuen Leiterin des Amtes für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) gewählt. Sie übernimmt diese Funktion am 15. August 2016.
Obwohl die Realwerte in den beiden Kantonen BS und BL in vielen Fragekategorien teilw. erheblich voneinander abweichen, sind die Wunschwerte erwartungsgemäss deckungsgleich. Um die angezeigten Stressfaktoren für die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände zu reduzieren, sind konkrete Massnahmen zur Entlastung aller Mitarbeitenden von Berufsbeistandschaften notwendig. Alles steht und fällt letztlich mit der Fallzahl und der zuverlässigen Unterstützung durch ausreichende Backoffice-Strukturen.
Was in ihnen vorgeht, weiss niemand. Was sie denken und fühlen, behalten sie für sich. Demenzkranke Menschen können sich nicht mehr mitteilen und sind auf Hilfe angewiesen. Irgendwann werden sie pflegebedürftig. Für die Angehörigen bedeutet dies eine enorm grosse Belastung.
Schon bald stimmt die Schweiz über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ab. Ist das eine linke Utopie? Oder eher eine rechte? Eine Auslegeordnung.
Wohl erstmals erhalten gekündigte Mietparteien im Kanton Basel-Stadt den vom Gesetz vorgesehenen maximalen Aufschub von vier Jahren. Ohne den Mieterinnen- und Mieterverband Basel wäre der Erfolg wohl nicht möglich geworden.
Béla Batthyany zeigt in seinem Film auf, wie komplex die Thematik ist und in welch schwierige Situationen Betroffene geraten können. Auf beiden Seiten: aufseiten der Eltern, Familien oder Angehörigen wie auch aufseiten der Mitarbeitenden der Kesb selbst.
SKOS-Studie zeigt auf: Fast 84% der Haushalte mit Armutsproblemen sind ohne angemessene Wohnversorgung.
Aus Sicht von Urs Stauffer, Präsident Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz, gilt es die öffentliche Finanzpolitik kritisch zu hinterfragen. Wollen wir einen weiteren Abbau von öffentlichen Dienstleistungen, Sparprogramme beim öffentlichen Personal sowie einen Verlust von Lebensqualität bei Bürgerinnen und Bürgern?
Die Antwort von Stauffer heisst NEIN!!: «Wird an der Vorlage Unternehmenssteuerreform III nichts mehr geändert, ist das REFERENDUM und dessen Unterstützung durch den Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz so gut wie sicher!»
Per 1. Januar 2016 wurde der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) um 0,05 % gesenkt. Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung erhöht.
Jürgen Spies sagt, in vielen Alters- oder Pflegeheimen werde der Fokus falsch gesetzt und äussert sich kritisch zur zur klassisch verwahrenden Warm-satt-sauber-Pflege. Wir versuchen dort anzuknüpfen, wo der Bewohner stand, bevor er zu uns gekommen ist. Was hat ihn geprägt, wie ist er aufgewachsen, welches sind seine sozialen Beziehungen, seine Hobbys?
Der Regierungsrat hat Patrick Fassbind zum neuen Leiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gewählt. Er tritt diese Funktion am 1. Mai 2016 an. Neu umfasst die Leitung die gesamte KESB inklusive die Spruchkammern.
Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigt. Das zeigen die neusten Zahlen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Der Jobabbau trifft zunehmend auch ältere Mitarbeiter. Damit die Einkommenseinbussen im Ruhestand nicht allzu gross ausfallen, muss der Entlassene rasch entscheiden, was mit seinem Pensionskassenguthaben passieren soll. Bei vielen Pensionskassen (PK) liegt das frühestmögliche Pensionsalter bei 58 oder 60 Jahren. Hat man zum Zeitpunkt der Kündigung dieses Alter erreicht, kann man zwischen einer vorzeitigen Alters- und einer Austrittsleistung (auch Freizügigkeitsleistung) wählen.
Die vorliegenden Empfehlungen des Gemeindepräsidentenverbandes (GPV), der KESB-Präsidien-Vereinigung (KPV) und der Sozialkonferenz klären die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, insbesondere den Sozialbehörden, und den interkommunalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich.
Die Durchführung von Aufgaben im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (nachfolgend Krankenversicherung) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 obliegt im Kanton Basel-Stadt zum einen Teil dem Gesundheitsdepartement und zum anderen Teil dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (Amt für Sozialbeiträge).
Gesundheitsförderung Schweiz ermittelt seit 2014 jährlich drei Kennzahlen zu den Auswirkungen von arbeitsbedingtem Stress auf Gesundheit und Produktivität von Erwerbstätigen: Job-Stress-Index, Erschöpfungsrate und ökonomisches Potenzial. Die Resultate der Erhebung 2015 zeigen u.a: Die Erschöpfungsrate wird massgeblich durch Verhältnisse bei der Arbeit beeinflusst.
Die Arbeitslast auf vielen Sozialämtern ist für die Mitarbeiterlnnen kaum mehr zu bewältigen. Das mindert auch die Erfolge der Ämter und schadet nicht nur den Betroffenen. Ein ehemaliger Sozialarbeiter erzählt, wie die Arbeit zynisch macht.
Als Resultat einer Fachtagung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz mit der Frage, wie die Kommunikation mit den Betroffenen gestärkt werden kann, regt die KOKES an, künftig vermehrt mündlich (statt nur schriftlich) mit den Betroffenen zu kommunizieren. Zudem wird von der Guido Fluri Stiftung eine Arbeitsgruppe zur Schaffung einer neutralen und unabhängigen Ombudsstelle initiiert; dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
«Erst wenn ich alles weiss, delegiere ich», sagt er. Um sich ein präzises Bild machen zu können, geht er jeweils mit den Klientinnen und Klienten einkaufen. So lernt er nicht nur ihre Vorlieben, sondern auch ihr soziales Umfeld kennen – und gewinnt ihr Vertrauen.
Das Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) führt 2014 insgesamt 2 415 vormundschaftliche Mandate. Dies entspricht einem Wachstum der Anzahl geführter Mandate um 5,3% gegenüber dem Vorjahr.
Die revidierten Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe liegen per 1. Januar 2016 im Eingangsbereich der Sozialhilfe in Basel bereit. Sie können auch beim Rechtsdienst WSU eingesehen und im Internet abgerufen werden.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Betreuer bzw. die Beistände zu überwachen und kontrollieren. Sie haben oft nur wenig Zeit, sich dem einzelnen Fall zu widmen und zu prüfen, ob tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, in welchen Bereichen (Gesundheitssorge, Vermögenssorge etc.) eine Betreuung notwendig ist und wer – eventuell von der Familie oder aus dem Freundeskreis – die Betreuung übernehmen kann.
Am 1. Januar 2016 in Basel-Stadt ein neues Pensionskassengesetz in Kraft. Die bevorstehenden Änderungen haben auch Einfluss auf die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung.
Im Kanton Bern müssen die Präsidentinnen und Präsidenten von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) künftig nicht mehr zwingend Juristen sein. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das entsprechende Gesetz revidiert.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt
Nicht zuletzt aufgrund der ab 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Revision des Pensionskassengesetzes und der damit zusammenhängenden Erhöhung des Rentenalters stellt sich in letzter Zeit öfters die Frage nach den Modalitäten einer Pensionierung vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters.
Der Vorstand der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände SVBB-ASCP schlägt seinen Mitgliedern an der Generalversammlung in Thun eine schweizweite Umfrage zur Arbeitssituation von Berufsbeiständen vor und bitte um die Zustimmung für Budgetrückstellungen in der Höhe von 65'000 Franken, verteilt auf zwei Jahre.
LehrerInnen, Pflegepersonal, PolizistInnen: Im rot-grün regierten Kanton Basel-Stadt bezahlen ausgerechnet jene staatlichen Angestellten die grösste Zeche, die bereits heute unter grossem Druck stehen. Auch das Sozialwesen gerät unter Spardruck.
Zu wenig Personal und zuwenig effiziente Abläufe: Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde besteht Handlungsbedarf, sagt das Thurgauer Obergericht als Aufsichtsstelle.
Zu wenig Personal und zu wenig effiziente Abläufe: Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde besteht Handlungsbedarf, sagt das Thurgauer Obergericht als Aufsichtsstelle. Abhilfe ist wenigstens zum Teil politisch aufgegleist.
Wow, man muss sich schon mal so stark wie Obelix fühlen, um all dem Druck und den Forderungen von Klienten und KESB standhalten zu können.
Der Arbeitsaufwand für eine Massnahme ist seit der Einführung des KESR gestiegen. Aufgrund der Einführung des KESR hat die Tätigkeit im Berichtwesen zugenommen.
Prioritäten setzen heisst auswählen, was liegen bleiben soll. Perfektionismus kann destruktiv sein; für Sie selber und für das System.
Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutz-rechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine (sofortige) Übernahme am neuen Wohnsitz können etwa sein: tatsächliche und nachweisbare Instabilität des neuen Aufenthaltsorts; unerledigte, aber erledigbare Angelegenheiten wie zustimmungsbedürftige Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB (z.B. Erbteilungen); zu befürchtende Destabilisierung, z.B. durch Beistandswechsel; usw.
Grossrat Urs Müller weist in seinem BaZ-Artikel vom 28. Januar 2015 unter dem Titel «Service publique» darauf hin, dass professionelle Beistände in Basel gerade mal eine Stunde pro Klient und Monat bleiben. Sind Beistände oft überlastet?
Regierungsrat und Grosser Rat lehnen Stellenerhöhung für Berufsbeistände trotz zu hoher Fallbelastung ab.
Voten der Grossrätinnen Brigitta Gerber (GB) und Sarah Wass (SP) und dem Grossrat Urs Müller-Walz (GB) zum Budgetpostulat des Amts für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES)
RR Christoph Brutschin: Es ist aber klar, also wir haben ein spezielles Augenmerk vom Departement auf das Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz ABES, das die Arbeitsbelastung hoch. Also das heisst, wir müssen das Auge darauf behalten. Wir versuchen unser Bestes in der ABES und ich kann ihnen versichern, wenn die Situation sich zuspitzen sollten, die Fallzunahme weiter in diesem Rahmen fortgeht, dann werde ich wieder [vor den Grossen Rat mit einem Budgetantrag] kommen.
Hinsichtlich der erforderlichen Zeit empfiehlt die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) eine Fallzahl von 60 bis 80 Dossiers auf 100 Stellenprozent Berufsbeiständin/Berufsbeistand. Das heisst, es steht ein durchschnittliches Zeitbudget von 18 Stunden pro verbeiständete Person und Jahr für persönliche Betreuung und Administration zur Verfügung. Real liegen die Dossierzahlen in Basel allerdings bei 110 Fällen und damit 50 Prozent über den KOKES-Empfehlungen.
Vermehrt richtet sich inzwischen auch aus Fachkreisen und Politik deutliche Kritik bezüglich fehlender Ressourcen für den persönlichen Kontakt und zu langer Wartezeiten.
Wann liegt Mobbing vor? Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber? In welchen Fällen ist eine Kündigung im Zusammenhang mit Mobbing missbräuchlich?
Schon vor dem aktuellen Fall der Kindstötung im Zürcher Weinland standen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) massiv in der Kritik. Was sind die Hintergründe der Hetzjagd gegen die Behörden? Und wo ist Kritik angebracht?
Christoph Häfeli kritisiert die fehlende Begleitung der Mutter in Flaach im schicksalshaften Moment. Korrekturen am System erachtet er als vordringlich.
Unter der Leitung von Karin Frei diskutieren im «Club»:
Daniela Fischer, Rechtsanwältin der Kindsmutter
Nicolas Galladé, Stadtrat Winterthur ,Vorsteher Departement Soziales
Ruedi Winet, Präsident Kesb-Vereinigung Kanton Zürich
Christoph Häfeli, Experte Kinder und Erwachsenenschutz
Ulrich König, ehem. Präs. Schweizerischer Gemeindeverband
Der steigende Aufwand im Sozialbereich schlägt sich auch im Headcount nieder. Er nimmt um 32 Stellen auf 714 zu. Über 23 davon entfallen auf die Sozialhilfe. Aufgrund der zunehmenden Fallzahlen im Bereich Migration wird der Personalbestand entsprechend der bei der Sozialhilfe geltenden dynamischen Steuerung um 8.26 Stellen erhöht. Zur Umsetzung des Projekts „nachhaltige Sozialhilfe“ sind 15 zusätzliche Stellen vorgesehen. In den Bereichen Familienmietzinsbeiträge udn Alimentenhilfe erfolgt ein Stellenaufbau von 1.5, in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine von 1.0 Stellen
Eine grosse Herausforderung stellt das neue Recht auch in Bezug auf die Erwartungshaltung der Verbeiständeten, deren Umfeld und der Bevölkerung dar. Die Fallbelastung für die Berufsbeistandspersonen im Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz liegt bei einer Vollzeitstelle 2013 bei 107 Mandaten, prognostiziert für 2015 und 2016 gar bei 110 Mandaten!
Am 3. November 2015wurde in Basel der VBBRB gegründet. Gründungsinitiator des VBBRB war Marcel Borer, Sozialarbeiter und Berufsbeistand. In den Vorstand der ersten Stunde wurden gewählt: Ursula Metzger, Präsidentin; Thomas Affolter, Vize-Präsident; Claudia von Tobel-Kaeser, Rechnungsführerin; Marcel Borer, Sekretär. Die Gründung erfolgte im Beisein der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB-ASCP), namentlich vertreten durch deren Vize-Präsidentin Caroline Wernli und deren Sekretär Urs Mosimann.
Patrick Fassbind zieht Bilanz über die ersten 20 Monate neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Was läuft gut und was ist noch verbesserungsfähig – organisatorisch, strukturell, rechtlich? Was wird an den KESB kritisiert und welche Lehren müssen daraus gezogen werden?
Dieser Kommentar schlüsselt die Grundprinzipien auf, auf denen diese definitorische Bestimmung der Sozialen Arbeit beruht, und beschreibt die zentralen Aufgaben, die Grundsätze, die Praxis und das Wissen der Sozialen Arbeit detailliert.
Früher brauchte es nicht viel, um entmündigt zu werden. Heute setzen die Beistände von überforderten Klienten auf Kooperation. Doch manchmal lässt sich keine Lösung finden.
AvenirSocial Schweiz spricht sich nicht für oder gegen die Initiative aus. Die folgenden Überlegungen sollen dazu beitragen, dass Sektionen und Mitglieder die Diskussion sachlich und breit abgestützt angehen können und ihnen eine allfällige Stellungnahme erleichtern.
Das Bundesgericht ruft die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Person in Erinnerung, das im Zentrum der neuen Regelung steht. Bei der Wahl des Beistands sind die Wünsche
der hilfsbedürftigen Person zu berücksichtigen, insbesondere weil dies die Erfolgschancen der Beistandschaft erhöht, hielten die Bundesrichter fest. Falls die betreffende Person jede Schutzmassnahme ablehne, sei ein anderes Verfahren möglich.
Das Budget des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt verändert sich vor allem aufgrund der weiterhin steigenden Sozialleistungen. CHF 4.4 Mio. des zusätzlichen Aufwands von CHF 30.3 Mio. geht auf die Übernahme der Sozialdienste der Spitäler durch das Amt für Beistandshilfen und Erwachsenenschutz vom Gesundheitsdepartement zurück. Netto erhöhen sich die Sozialkosten – inklusive der von anderen Departementen aus bezahlten Leistungen – um CHF 23.1 Mio. auf CHF 594.9 Mio.
Das ABES ist dank der grundlegenden Optimierung der Organisationsstrukturen einer ersten Anpassung der Personalressourcen (entsprechend dem Fallschlüssel von 90 Fällen pro Berufsbeiständin bzw. Berufsbeistand mit 100%-Pensum). Grosse Herausforderungen sind einerseits der zielgerichtete Einsatz der vorhandenen Personalressourcen andererseits das Führen der neuen Beistandschaften, die massgeschneidert auf die Bedürfnisse der betroffenen Person ausgerichtet sind.
Es gibt nicht «richtig» oder «falsch», sondern nur «gut begründet» oder «nicht gut begründet»
«Der Paradigmawechsel, dass sich Beiständin/Beistand "in die Seele" der Verbeiständeten hineindenken müssten statt dass sich Verbeiständete der Verwaltung zu unterziehen haben, kommt (noch) nicht zum Ausdruck.»
Der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Gesundheitsdepartement, und der Verband der gemeinnützigen Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) schliessen für 2012 bis 2016 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.