Grussadressen zur Verbandsgründung am 3. Sept. 2014 in Basel
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
Fürsprecher und Notar
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich beglückwünsche euch zur Gründung des VBBRB. Wie die bereits entstandenen Regionalgruppen belegen, sind solche geografisch eingeschränkten Zusammenschlüsse eine ausgezeichnete Ergänzung zur SVBB. Dass sich nun Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände von Baselland und Basel-Stadt zusammentun, verheisst nicht nur das Überwinden unnötiger kantonaler Abgrenzungen in der Nordwestschweiz, eure statutarischen Ziele streben auch eine Qualitätssicherung an, die wiederum auf die übrige Schweiz ausstrahlen wird.
Ich wünsche der Vereinigung fachlich, berufspolitisch als auch gesellschaftspolitisch viel Erfolg und freue mich auf eine Bereicherung des Kindes- und Erwachsenenschutzes in der Schweiz.
lic. phil. Heinz Hermann Baumgarten
Ehem. Leiter Jugendamt Basel-Stadt
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht anstelle des gut 100 Jahre alten Vormundschaftsrechts in Kraft. Damit hat die Schweiz Anschluss an die in den Nachbarländern vollzogene Rechtsreform auf diesem Gebiet gefunden. Wichtige Neuerung ist die Schaffung einer Fachbehörde als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die Errichtung zweckmässiger Organisationsstrukturen ist Angelegenheit der Kantone. Dieser Prozess ist noch in vollem Gang.
Als berufliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger - auch Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände genannt - kommen in persönlicher und fachlicher Hinsicht geeignete Personen in Betracht. Diese sollen - bezogen auf Basel-Stadt - nach § 39 Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (VoKESG) Abs. 1 «über einen anerkannten Abschluss in den Bereichen Soziale Arbeit, Recht, Psychologie, Pädagogik, Finanzen oder eine andere gleichwertige und geeignete Ausbildung und über die notwendigen Weiterbildungen, verbunden mit einer entsprechenden Berufspraxis verfügen.»
Der Gesetzgeber sieht «massgeschneiderte» Hilfe und Unterstützung vor. «Massgeschneidert» heisst: Erhaltung und Förderung einer menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung - zugeschnitten auf den konkreten individuellen körperlichen, psychischen und geistigen Zustand oder einen anderen Schwächezustand der Persönlichkeit und dem sich daraus ableitbaren bzw. behördlich angeordneten Hilfe-, Unterstützungs- und Fürsorgebedarf. Hierfür stehen folgende Instrumente zur Verfügung, die kombiniert werden können: Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungsbeistandschaft oder umfassende Beistandschaft (früher: Vormundschaft). Angeordnete Massnahmen unterliegen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit; sie können sich auf alle Lebensbereiche beziehen.
Entscheidend ist die Herstellung einer Vertrauensbasis zwischen Beiständin bzw. Beistand und der hilfe- und unterstützungsbedürftigen Person. Dies bedingt den persönlichen Kontakt zu der betroffenen Person, und zwar jeweils im Umfang der von der KESB der mandatierten Fachperson übertragenen Aufgaben. Hier stellt sich die Frage nach den zumutbaren Fallzahlen. Die Höhe der Fallzahlen wird kontrovers diskutiert. Im Kinder- und Jugendbereich liegt sie erfahrungsgemäss bei etwa 50 bis 60 Fällen. Die Fallzahlenbemessung im Bereich Erwachsenenschutz sollte u.a. den Umfang der den Mandatstragenden überbundenen Aufgaben berücksichtigen. Eine Fallzahl von 80 oder 90 und mehr bei einem Vollzeitpensum kann zu Lasten der Wahrnehmung des regelmässigen persönlichen Kontakts zur hilfebedürftigen Person gehen. Denn im Einzelfall geht es immer darum, deren Wünsche in Erfahrung zu bringen und zu beachten. Mangelnder oder gar fehlender persönlicher Kontakt führt zu einer reinen «Fallverwaltung».
Diesbezüglich fällt dem Regionalverband eine wichtige Aufgabe und klärende Funktion für wirksame Empfehlungen zu. Man wird auch über die fiskalischen Auswirkungen und die Grenzen der Professionalisierung und ebenso über die Gründe des rasanten Anstiegs an Verbeiständungen nachdenken müssen. Wo ist da der Platz für «nicht professionelle» private Mandatsführung?
So gratuliere ich den Initianten zur Gründung des «Verbandes Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Region Basel (VBBRB)» und wünsche ihm ein gutes Gelingen, viele aktive Mitglieder und vollen Erfolg in seinen Zielsetzungen zum Wohle hilfe- und schutzbedürftiger Menschen.
Daniel Rosch
lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/MAS Nonprofit-Management
Prof. (FH) im Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Gerne übermittle ich auf diesem Weg meine Grussbotschaft an die Gründungsversammlung. Ich freue mich ausserordentlich, dass die Region Nordwestschweiz nun auch einen eigenen Verband für Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen hat, der mit dem Schweizerischen Dachverband vernetzt ist. Gerade infolge des neuen Erwachsenenschutzrechts stellen sich für Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen diverse Fragen, z.B. zum Selbstbestimmungsanspruch der Klientinnen und Klienten in der Mandatsführung. Hier im Austausch mit anderen Berufsbeiständen und Berufsbeiständinnen einen Weg zu einer neuen Mandatsführung auf der Basis der Sozialen Arbeit zu finden, ist notwendig besonders für kleine, aber auch für grössere Organisationseinheiten. Insofern erhoffe ich mir mit der Neugründung ein vermehrter Austausch zwischen Profis zugunsten der Klientschaft. Ich wünsche dem Verband in diesem Sinne von Herzen viel Erfolg für eine noch bessere Praxis in der Nordwestschweiz.
lic. iur. Urs Vogel
Master of Public Administration MPA, idheap Université de Lausanne
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Es freut mich sehr, dass in der Region Basel mit der Gründung des Verbandes Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Region Basel (VBBRB) am 3. November 2014 eine Organisation entsteht, welche die Anliegen der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände vernetzt und sich für die Weiterentwicklung der Betreuungsarbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz auf der Grundlage von professionellem Handeln einsetzt.
Als ehemaliger Zentralsekretär der schweizerischen Vereinigung für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände freut es mich ganz besonderes, dass ein jahrelanges Anliegen - die Vertretung der Region Nordwestschweiz - nun durch die Gründung des Verbandes Region Basel Wirklichkeit wird und damit in allen Landesteilen eigenständige Organisationen vorhanden sind, welche die regionalen Anliegen der Professionellen in der Mandatsführung des Kindes- und Erwachsenenschutzes unterstützen können. Gerade in der heute nicht einfachen finanzpolitischen Lage der verschiedenen Kantone ist es wichtig, dass auf übergeordneter Ebene Kompetenzen gebündelt werden, um in der politischen Arbeit den Interessen der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Gehör zu verschaffen, damit Errungenschaften in der Betreuung von hilfsbedürftigen Personen nicht abgebaut werden.
Ich wünsche dem jungen Verband viel Elan, Ausdauer und die nötige Spritzigkeit um im teils rauen Umfeld bestehen und die Anliegen für die Schaffung und Erhaltung von adäquaten Rahmenbedingungen für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände vertreten zu können, damit im Interesse der Klientschaft die notwendige Betreuungsarbeit nach professionellen Standards geleistet werden kann.
Anmerkung durch den VBBRB:
Urs Vogel ist Mitglied des Instituts für Angewandtes Sozialrecht IAS und Lehrbeauftragter an verschiedenen Fachhochschulen mit Schwerpunkt zivilrechtlicher Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialhilferecht, Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsrecht und Datenschutz.