Kennziffern für den Zeitbedarf von Berufsbeistandspersonen in der Arbeit mit schutz- und hilfebedürftigen Menschen
Der SVBB kommt 2012 in einer wissenschaftlichen Studie am Beispiel von Biel (BE) zum Schluss, dass eine Berufsbeistandsperson im Erwachsenenschutz mit einem Anstellungsgrad von 100% und einer administrativen Unterstützung von 100% maximal 70 Fälle pro Jahr führen kann. Werden ausschliesslich kindesschutzrechtliche Mandate geführt, so ist die Fallobergrenze um ein Drittel auf maximal 45 Fälle zu reduzieren.
Erlauben es die Arbeitgebenden von Berufsbeistandspersonen nicht, dass diese wegen fehlenden Kapazitäten die Annahme von neuen Fällen ablehnen, so verletzen sie die ihnen gegenüber ihren arbeitnehmenden Berufsbeistandspersonen auferlegten gesetzlichen Fürsorgepflichten!
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