Kindes- und Erwachsenenschutz: Potential liegt in der Kontaktzeit mit den Klienten und den Versorgungssystemen
Anlässlich einer Analyse zur Mandatsführung im Erwachsenenschutz in der Stadt Zürich konstatieren die Autoren Patrick Zobrist und Diana Wider von der Hochschule Luzern, dass dass eine «Gruppe von Klienten» existiert, mit der «hochfrequent, häufig im Modus der Krisenbewältigung» gearbeitet wird (ZKE 2|2017, S. 126). Zwar weisen Zobrist und Wider an verschiedenen Stellen der Untersuchung darauf hin, dass die Ressourcen von Berufsbeistandspersonen für die Bewältigung komplexer Problemlagen und die Koordination von Helfersystemen nicht ausreichen, doch gehen sie auf diesen Punkt nur unzureichend ein.
Wenn sich die Sozialen Dienste der Stadt Zürich den zahlreichen Herausforderungen im Kindes- und Erwachsenenschutz stellen wollen mit der Absicht, sich künftig als «Leuchtturm» zu positionieren, verdient das Anerkennung. Dazu gehört aber unbedingt, dass die Beistandspersonen inskünftig auch in die Überlegungen hinsichtlich notwendig werdender Anpassungen und Korrekturen einbezogen und entsprechend dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand ausreichend von der Fallarbeit entlastet werden. Ansonsten fehlen ihnen neben ihrer eigentlichen Kernarbeit mit den ihnen anvertrauten Menschen am Ende weiterhin Kraft und Zeit, um persönlich und direkt Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu nehmen.