Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES-Recht)

Überbetrieblichen Kurse der Fachstelle Ostschweiz, Branche öffentliche Verwaltung

Da die Umsetzungsgesetzgebung kantonal geregelt ist, bringt der Föderalismus grosse Unterschiede mit sich. Eine KESB kann als Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde konzipiert sein. Doch alle handeln sie wie staatliche Behörden mittels anfechtbarer Verfügungen, die in der Regel als „Entscheide“ bezeichnet werden und formal und im Aufbau mehr einem Gerichtsurteil als einer verwaltungsrechtlichen Verfügung entsprechen.

lic. iur. Peter Dörflinger, Rechtsanwalt, Leiter Kindes- und Erwachsen­en­schutz­behörde KESB Nordbünden, Vorsitzender der Geschäftsleitung der KESB in Graubünden / Chur, im November 2014