Aufbau einer unabhängigen KESB-Ombudsstelle

Geplante Arbeitsgruppe zum Aufbau einer unabhängigen Ombudsstelle

Da Zwangsmassnahmen einschneidend sind, untersteht die KESB einer zweifachen Aufsicht: Zum einen kann gegen jeden Entscheid der KESB das Gericht angerufen werden, und zum anderen kann unabhängig von einem laufenden Verfahren bei der Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden. Nebst diesen rechtlichen Möglichkeiten besteht bei manchen Betroffenen der Wunsch, eine unabhängige Stelle anrufen zu können, die in Streitfällen schlichtend eingreifen könnte. Aus diesem Grund plant die Guido Fluri Stiftung mit Partnerorganisationen eine Arbeitsgruppe zum Aufbau einer neutralen Ombudsstelle.

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