Baselstädtisches Personalrecht: Voraussetzungen und Wirkungen der Bewährungsfrist
Für den Fall, dass eine Bewährungsfrist auferlegt wird, der Betroffene jedoch mit den darin enthaltenen Vorwürfen nicht einverstanden ist, empfiehlt es sich – da wie ausgeführt eine Bewährungsfrist nicht selbständig angefochten werden kann – eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, im Rahmen welcher die eigene Sicht der der Dinge dargelegt wird.
Baselstädtisches Personalrecht: Voraussetzungen und Wirkungen der Bewährungsfrist
Von Dr. Georg Schürmann, Sekretär BAV