Die vorzeitige Pensionierung gemäss dem neuen Pensionskassengesetz

Baselstädtischer Angestelltenverband (BAV)

Die wesentlichste das baselstädtische Personalgesetz betreffende Änderung betrifft die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters von bisher 63 auf neu 65 Jahre. Ein Bericht vom Dr. Georg Schürmann, Sekretär BAV, in der ZV-Info November 2015.

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