Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen

Ergebnisse

Den KESB wurden zwei fiktive Kindesschutzfälle (Anagla und Milo) als Fallvignette vorgelegt. Auffällige Ergebnisse:

  • Insgesamt würde Milo in der französisch-sprachigen Schweiz deutlich häufiger bei den Grosseltern platziert als in den übrigen Landesteilen.
  • Insgesamt waren juristisch ausgebildete Personen deutlich eher bereit, Angela in einem Heim zu platzieren, als anderweitig ausgebildete Fachpersonen.
  • Juristinnen und Juristen sind signifikant weniger häufig der Meinung, dass nur Vollzeitbetreuende als Pflegepersonen in Frage kommen und stimmten signifikant weniger zu, dass verwandte Personen unabhängig von der faktischen Beziehung zum Kind als Pflegeperson berücksichtigt werden sollten.
  • Tessiner und Tessinerinnen wiederum stimmten signifikant häufiger zu, dass «Nonno» und «Nonna» (also Grosseltern) in jedem Fall als Pflegepersonen berücksichtigt werden sollten.
  • Bemerkenswert ist, dass zwar in beiden Fallvignetten der Elternteil ohne Obhut keinen Kontakt zum Kind hatte, im Falle des abwesenden Kindsvaters dieser aber deutlich häufiger in das Verfahren involviert wurde als im Falle der abwesenden Kindsmutter.
  • Beim betroffenen Kind sind für die 9-jährige Angela 84% der Meinung, dass sie rechtlich angehört werden soll, und 61% beim 6-jährigen Milo. Die nicht systematische Umsetzung des Einbezugs von Kindern bei sie betreffenden Entscheidungen in der Schweiz hat der UN-Kinderrechtsausschuss bemängelt und das Ergreifen entsprechender staatlicher Massnahmen empfohlen, u.a. namentlich hinsichtlich der Sicherstellung der Anhörung von Kindern in Gerichtsverfahren.

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Tanja Mitrovic, Andreas Jud, Daniel Rosch
Ergebnisse einer schweizweiten Online-Befragung,
publiziert in der ZKE im Juni 2017, S. 173
Schlussbericht zuhanden Bundesamt für Justiz
Praxis des Vorgehens der KESB bei Vaterschaftsfeststellungen, bei Unterhaltsverträgen und beim Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen durch die KESB, November 2016

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