In Bern müssen Kesb-Präsidenten nicht mehr zwingend Juristen sein

Im Kanton Bern müssen die Präsidentinnen und Präsidenten von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) künftig nicht mehr zwingend Juristen sein. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das entsprechende Gesetz revidiert.

Die Kindes- und Erwach­senenschutzbehörden (Kesb) lösten nach ihrer Einführung 2013 heftige Kritik aus. Nun sollen die Behörden effizienter werden: Der Grosse Rat genehmigte am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung einstimmig.

Zentraler Punkt ist die Erweiterung der sogenannten Einzel­zuständigkeit. Konkret bedeutet dies, dass eine Kesb-Präsidentin, ein Kesb-Präsident oder ein anderes Behördenmitglied einfache Fälle alleine entscheiden darf.

Zudem müssen die Kesb-Präsidenten nicht mehr zwingend Juristen sein. Die Änderungsanträge von SP und Grünen lehnte der Rat indes ab. Dies auch mit Blick auf die in zwei Jahren geplante grosse Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes.

Berner Zeitung, 25.11.2015, 21:23 Uhr

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