Jobverlust kurz vor der Pensionierung

Optionen für das Pensionskassenguthaben sorgfältig prüfen

Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigt. Das zeigen die neusten Zahlen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Der Jobabbau trifft zunehmend auch ältere Mitarbeiter. Damit die Einkommenseinbussen im Ruhestand nicht allzu gross aus­fallen, muss der Entlassene rasch entscheiden, was mit seinem Pensions­kassen­gut­haben passieren soll. Bei vielen Pensionskassen (PK) liegt das frühestmögliche Pensionsalter bei 58 oder 60 Jahren. Hat man zum Zeitpunkt der Kündigung dieses Alter erreicht, kann man zwischen einer vorzeitigen Alters- und einer Aus­tritts­leistung (auch Freizügigkeitsleistung) wählen.

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