Sozialversicherungsbeiträge per 1.1.2016

Was sich per 1. Januar 2016 auf dem Lohnausweis änderte

Per 1. Januar 2016 wurde der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) von 0,5 % auf 0,45 % des Bruttolohns gesenkt. Das bedeutet, der Anteil der Arbeitnehmer sinkt auf 0,225 %, was im Total zu einem Lohnabzug von je 5,125 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die AHV/IV/EO führt.

Der in der obligatorischen Unfallversicherung maximal versicherte Verdienst wird von 126'000 Franken auf 148'200 Franken (12'350 Franken Monatslohn) angehoben. Mit dieser Anpassung sind aufgrund der Lohnentwicklung rund 95 % der Versicherten zum vollen Lohn versichert. 

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