Systempflege Basel-Stadt - Stand der Dinge
Um was geht es bei der Systempflege?
Alleine das Sekretariat des BAV betreut über 100 Personen, welche mit der aufgrund der Systempflege erfolgten Einreihung nicht einverstanden sind. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Einsprachebegründung an eine Frist von 30 bzw. maximal 60 Tage gebunden ist, die Behandlung durch die Überführungskommission bzw. das Vergütungsmanagement jedoch viel mehr Zeit in Anspruch nimmt und äusserst schleppend erfolgt.
Dazu gehört auch eine Beschwerde einer Berufsbeistandsperson, die sich daran stört, dass es für ein und dieselbe Funktion zwei unterschiedliche Entlöhnungsmodelle geben soll, je nachdem, ob es sich um eine Person mit juristischer oder sozialer Grundausbildung handelt. Erstere soll besser bezahlt werden.
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Ein Bericht vom Dr. Georg Schürmann, Sekretär BAV in der ZV-Info März 2017.