Weniger PK-Rente für Berufsbeiständ*innen in Basel

Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) senkt per 1. Januar 2022 den technischen Zinssatz von 2.25 auf 1.75 Prozent. Zwei Jahre später per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Um­wandlungs­satz von 5.44 auf 5.20 Prozent gesenkt. Die Auswirkun­gen für die Versicherten werden mit der Einführung neuer Um­wandlungssatz-Modelle und wei­terer Massnahmen sowie Über­gangslösungen abgefedert.

Egal, welches der fünf Umwandlungs­satz-Modelle von den jeweiligen Vor­sorge­kom­mis­sionen gewählt wird, werden sich die Aktiv­versicherten, die jünger als 58 Jahre alt sind, bei gleichem Alters­kapital mit einer rund 1 Prozent geringeren Alters­rente abfin­den müssen.

Als eine der Abfederungsmassnahmen führt der Verwaltungsrat (per 1. Januar 2024) fünf Umwandlungssatz-Modelle ein, die von den Vorsorgekommissionen der 67 an­geschlossenen Vorsorgewerke gewählt und entsprechend finan­ziert werden müssen. Darunter findet sich ein Splitting­modell, das keine Renten­ein­busse auf dem Spar­gut­haben unter 500'000 Franken vorsieht. Lediglich der darüber liegende Anteil wird dann mit einem tieferen Umwandlungs­satz ver­rentet. Mit dieser Möglich­keit sollen die tieferen Einkommen geschont werden.

Ge­mäss Medien­mitteilung der PKBS vom 24. Juni 2021 handelt es sich hierbei um ein «sozialpolitisch motiviertes» Modell, mit welchem die Renten für viele Versicherte unverändert bleiben sollen.

Für Aktivversicherte, welche sich aufgrund ihres Alters auf den 31. Dezember 2023 pensionieren lassen könnten, wird - ge­mäss Mitteilung der PKBS - die Rente in Franken garantiert, die sie bei einer Pen­sionierung per 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Bedingungen erhalten hät­ten. Im Weiteren bleibt die Überbrückungs­rente im Vorsorge­angebot bestehen, sofern eine solche im Vorsorgeplan des entsprechen­ den Vorsorgewerks vorgesehen ist.

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