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VBBRB - Berufsbeistandspersonen in der öffentlichen Kritik
Ein anonym bleiben wollender Betreuender in einem Jugendheim stellt zwei Berufsbeiständinnen öffentlich an den Pranger. Seine Sicht: Alle, ausgenommen er selbst, machen alles falsch. Ein solches Vorgehen hat weder mit Heldenmut noch mit Wistleblowing etwas zu tun, sondern zeugt vielmehr von eigener Not und Hilflosigkeit. Der VBBRB verwahrt sich in aller Form gegen die namentliche Verunglimpfung der beiden Berufsbeiständinnen, die sich aufgrund der Schweigepflicht nicht direkt zur Wehr setzen können.
Der Vorstand des VBBRB hat in der BaslerZeitung vom 13. Februar 2018 einen Einspruch platziert und plädiert für eine lernorientierte Konflikt- und Fehlerkultur. Der in der BaZ abgedruckte Einspruch ist im Anhang nachzulesen.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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