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VBBRB - Es gibt zu wenige Berufsbeiständ*innen
Kokes-Präsidentin und Regierungsrätin des Kantons Basel-Landschaft Kathrin Schweizer: «Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände können nur dann erfolgreich unterstützen, wenn sie sich genügend Zeit für die Betroffenen nehmen können. Bei 100 Fällen könne dies nicht gelingen. Darum sagt die Kokes: «Ein Berufsbeistand soll maximal 70 Erwachsene oder maximal 60 Kinder betreuen.»
Doch warum will die Kokes den Kantonen für eine Verbesserung weiter 10 bis 15 Jahr Zeit lassen, obwohl dieses Problem längst bekannt ist?
Augenwischerei auf Kosten von verbeiständeten Menschen und Berufsbeistandspersonen?
Da Umstand und Problematik der zu hohen Fallzahlen für Berufsbeistandspersonen längst bekannt sind und Empfehlungen hinsichtlich Fallbelastung längst bestehen, lässt sich berechtigt fragen, warum die Kokes den Kantonen für eine Verbesserung der Situation weitere «10 bis 15 Jahre» Zeit lassen will. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um Alibiübungen auf Kosten von verbeiständeten Menschen und ihren Berufsbeistandspersonen handelt. Der VBBRB stellt in ihren jährlichen Umfragen zur Arbeitssituation von Berufsbeistandspersonen in der Schweiz seit vielen Jahren fest, dass am Beispiel des Kantons Basel-Stadt die Fallbelastung streckenweise sogar deutlich über 100 Dossiers pro Berufsbeistand und Vollzeitstelle liegt und aus fachlicher Sicht sowohl gegenüber den betroffenen Menschen wie auch gegenüber dem Personal nicht zu verantworten ist.
Es fehlt am politisch erforderlichen Willen, im Sozialbereich bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen
Doch ernsthafte Bemühungen, dies zu verbessern, sind nicht zu erkennen. Die Versprechungen des vormaligen Regierungsrates Christoph Brutschin (SP) an der Sitzung des Basler Grossen Rates vom 11. März 2015 in der Antwort auf das Postulat von Grossrat Urs Müller (BastA!) zur Fallbelastung im Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES), für Abhilfe zu sorgen[1], sind bis zu dessen Abgang 2021 leere Versprechung geblieben. Zu hoffen bleibt, dass dessen Nachfolger Regierungsrat Kaspar Sutter (SP) die Sache nun ernsthafter und zügiger an die Hand nimmt.
Es gibt zu wenige Berufsbeitständ*innen
[1] Das ABES ist dank der grundlegenden Optimierung der Organisationsstrukturen einer ersten Anpassung der Personalressourcen (entsprechend dem Fallschlüssel von 90 Fällen pro Berufsbeiständin bzw. Berufsbeistand mit 100%-Pensum) sowie dank qualitätssichernden Organisationsabläufen bereit, die Vorgaben des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts adäquat umzusetzen. Die Anpassung der Organisationsstrukturen wird im Budgetjahr jedoch noch nicht abgeschlossen sein. Grosse Herausforderungen sind einerseits der zielgerichtete Einsatz der vorhandenen Personalressourcen, andererseits das Führen der neuen Beistandschaften, die massgeschneidert auf die Bedürfnisse der betroffenen Person ausgerichtet sind.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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