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VBBRB - Umfrage zur Entlöhnung von Berufsbeistandspersonen
Am 27. März 2019 hat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Klage eines Berufsbeistandes Sozialarbeiter aus dem Jahr 2013 auf lohnmässige Gleichbehandlung abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, dass das Lohnsystem des Kantons Basel-Stadt nicht gegen das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» verstösst, wenn die Berufsbeistände mit juristischem Studium im Vergleich mit den Berufsbeiständen aus der Sozialen Arbeit beim Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) generell um eine ganze Lohnklasse höher entschädigt werden. Dies auch dann nicht, wenn gemäss Stellenbeschreibung der Berufsbeistand Sozialarbeiter/-in mit einem Master Sozialarbeit, einem CAS in Führung vormundschaftlicher Mandate und einer systemischen Zusatzausbildung über eine höherwertige Ausbildung verfügt als der Berufsbeistand Jurist/-in.
Basel pflegt zwei Klassen von Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen
Der Urteil wird vom VBBRB als unfair und als Zeichen mangelnder Wertschätzung für die Soziale Arbeit empfunden. Der lanciert deshalb eine kurze Umfrage und bittet dich um deine Meinung. Hier geht es zur Umfrage. Danke für deine Unterstützung. Der VBBRB wird in Kürze über die Ergebnisse berichten.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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