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VBBRB - Zürich empfiehlt im Erwachsenenschutz höchstens 70-75 Dossiers
Die Berufsbeistandschaften in Kanton Zürich haben sich in den Verein Berufsbeistandschaften Kanton Zürich (VBZH) zusammengeschlossen. Auf ihrer VBZH-Hompage sind Empfehlungen für die Arbeitsbelastung der Berufsbeistände im Bereich Erwachsenenschutz publiziert:
Der VBZH empfiehlt:
Ausgehend von einem Stellenpensum von 100% mit 100% fallbezogener administrativer Unterstützung soll ein Berufsbeistand/eine Berufsbeiständin bis ca. 70-75 laufende Fälle betreuen. In polyvalenten Organisationen (wo Berufsbeistände auch noch andere Aufgaben haben, z.B. in der Sozialhilfe) ist die Fallbelastung im Bereich Erwachsenenschutz entsprechend zu reduzieren. In sehr grossen Organisationen mit ausgedehnten internen Supportangeboten ist eine entsprechende Erhöhung der Fallbelastung möglich.
Der VBBRB schliesst sich der Haltung des VBZH an:
Bei einer höheren Fallbelastung oder einer geringeren administrative Entlastung wird entweder Überzeit geleistet oder es werden notwendige Aufgaben nicht mehr in ausreichender Qualität ausgeführt – die Mandatsführung droht damit auf reine Verwaltung reduziert zu werden.
Im Übrigen lohnt sich stets ein Besuch der Rubrik Bibliothek auf der Homepage des VBBRB:
- Ausbau der Melderechte und Meldepflichten an die KESB
- Streitende Eltern schwärzen sich bei der Kesb an
- Betroffene halten Kesb-Beistände oft für untätig, unerreichbar und überlastet
- Patrick Fassbind fordert gute Rahmenbedingungen und Rückendeckung für Sozialarbeitende im Kindes- und Erwachsenenschutz
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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