Soziale Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz

Rolle der BerufsbeiständInnen im Spannungsfeld zwischen KESB-Auftrag und Bedürfnissen von KlientInnen, zwischen administrativen Verwaltungsabläufen und der Selbstbestimmung

Aus Fehlern kann bekanntlich gelernt werden. Solange das Risiko eingeschätzt und mit der betroffenen Person besprochen wurde, sollten Schritte in die Selbständig­keit oder Selbst­be­stimmung der Klient/innen auch in Vermögensangelegenheiten nicht als Fehleinschätzungen im Nachhinein taxiert werden. Eine KESB muss akzeptieren können, dass Rechnungen nicht bezahlt oder Wohnungen gekündigt oder in einem schlechten Zustand zurückgelassen werden. Zu verlangen, dass BB solche finanziellen Risiken nachher zu decken haben, vermindert die Bereitschaft, Wege in die Selbstständigkeit einzugehen, zumal diese Wege Zeit benötigen, welche den BB bekanntlich meist knapp zur Verfügung steht.

27.11.2014 / Astrid Estermann,
Bereichsleiterin Erwachsenenschutz
Stadt Luzern, Soziale Dienste