Die wichtigsten Änderungen in Kürze
Thema | Neu ab 01.01.2021 | Alt bis 31.12.2020 | ||||||||||||
MietzinsAnhebung der Maxima |
Erhöhung der Beträge und Einteilung der Schweiz in Ab vier Personen gleichbleibendes Maximum. |
Bis zu einem Mietzinsmaximum wird die effektive Miete angerechnet (pro Monat), dies unabhängig vom Wohnort:
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KrankenkassenprämieTatsächliche Ausgaben |
Es wird die effektive Prämie bis maximal in der Höhe der kantonalen respektive regionalen Durchschnittsprämie als Ausgabe berücksichtigt. |
Die kantonale respektive regionale Durchschnittsprämie wird als Ausgabe berücksichtigt. |
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Lebensbedarf von Kindern |
Der anrechenbare Betrag für die Existenzsicherung wird bei Kindern unter 11 Jahren gesenkt: beim ersten Kind auf 7200.– pro Jahr. Bei jedem weiteren Kind wird der Betrag um 1/6 gekürzt. Der Betrag für das fünfte Kind gilt auch für weitere Kinder. |
Der Betrag für Kinder jeden Alters beträgt bei den ersten beiden Kindern 10’260.– pro Jahr und Kind. Ab dem dritten Kind nimmt der Betrag schrittweise ab. |
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VermögensfreibetragSo viel Vermögen wird für die Berechnung von EL nicht mitkalkuliert |
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Vermögensverzicht |
Gleich wie bisher, jedoch wird neu ein Vermögensverzicht auch angerechnet, wenn ein Vermögensverbrauch nicht aus wichtigen Gründen erfolgt ist und ein gewisses Mass übersteigt. |
Schenkungen und Erbvorbezüge werden als Vermögensverzicht wie vorhandenes Vermögen angerechnet. Ab dem zweiten Jahr nach der Verzichtshandlung vermindert er sich um CHF 10’000.– Jährlich. |
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Vermögensschwelle |
Kein Anspruch auf EL besteht, wenn folgende Vermögenswerte überschritten werden:
Selbst bewohnte Liegenschaften werden bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. |
Keine Vermögensschwelle |
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Rückerstattungspflicht für Erben |
Nach dem Tod müssen die Erben die in den letzten 10 Jahren bezogenen EL zurückerstatten. Jedoch nur, wenn das Erbe CHF 40’000.– übersteigt. Bei Ehepaaren entsteht die Rückerstattungspflicht erst beim Tod des überlebenden Ehegatten. |
Erben haben keine Rückerstattungspflicht bei rechtmässig bezogenen EL |
Mit den neuen Bestimmungen wollen der Bund und die Kantone die Kosten in den Griff bekommen, ab dem Jahr 2030 sollen dank der Reform 400 Millionen Franken eingespart werden.